Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Abschluß
- Für alle Lieferungen an Kunden gelten ausschließlich
unsere Lieferbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und
Leistungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen
abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn wir sie für
den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.
- Unsere Angebote sind unverbindlich. Inhalt des Auftrags,
Preis, Bezeichnung und Beschreibung der bestellten Artikel sowie deren Stückzahl, ergeben
sich aus unserer Auftragsbestätigung. Diese gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen vom Datum unserer
Auftragsbestätigung an gerechnet, rügt. Sonderkonditionen gelten, vorbehaltlich
ausdrücklich anderer Vereinbarungen, nur für den jeweils bestätigten Auftrag.
- Zeichnungen, Betriebsbeschreibungen und andere Unterlagen,
die wir dem Angebot beigefügt haben oder in anderem Zusammenhang überreichten, dürfen
Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgehändigt oder zur Kenntnis gebracht
werden. Kommt es nicht zur Auftragserteilung, so sind uns diese Unterlagen zurückzugeben,
ebenso nach Abschluß eines Auftrags.
II Preis, Berechnung
- Preisbasis: Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen
Preise bei Inlandslieferungen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise enthalten
je nach Typenreihe eine Metallbasis. Berechnungsgrundlage für den Verkaufspreis sind die
DEL-Notierungen - Börsenveröffentlichungen für Metalle am Tage nach Auftragseingang.
Der Verkaufspreis erhöht sich um die Differenz zwischen Metallbasis und Notierung.
Metallpreiszuschläge. Zur Notierung wird 1% Bezugskostenanteil erhoben.
- Kupferberechnung für Kabel und Leitung: Die Kupferzahl ist
mit der Kupferpreisdifferenz (Differenz von Kupferbasis zu DEL-Notierung zu
Multiplizieren. Die Kupferzahl gilt, wenn nichts anderes vermerkt ist, für 100 Meter.
- Preisstellung: Die Preise gelten ab einem
Mindestauftragswert von EURO 50,00 , zuzüglich Porto und Verpackung. Für den Versand auf
Trommeln gelten die im Kabelgeschäft üblichen Bedingungen. Hier wird auf die besonderen
Bedingungen der Kabeltrommelgesellschaft (KTG) hingewiesen. Die Lieferung von Gitterbox-
oder Euro-Flachpaletten erfolgt im Austausch: bei dabei eintretenden Verzögerungen werden
die dem Lieferanten entstehenden Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt. Bei
Bahnbehältern wird die bahnamtliche Behältermiete weiterberechnet. Fässer werden - wenn
nicht als Einwegfässer gekennzeichnet - bei frachtfreiem Rückversand unter der
Voraussetzung der Wiederverwendungsfähigkeit zu 2/3 des berechneten Wertes
gutgeschrieben. Bei einem vom Besteller gewünschten Expreßgutversand gehen die Kosten zu
dessen Lasten. Bei Abholung erfolgt keine Frachtvergütung.
- Minder- und Fixlängenzuschläge für Kabel und Leitungen:
Bei Bestellungen unter 50 Metern je Abmessung wird 20 % Mindermengenzuschlag berechnet.
Für Fixlängen von 51-99 Meter wird ein Zuschlag von 10 % erhoben.
- Der Mindestbestellwert pro Bestellung besträgt
EURO 250,00.
III Lieferung
- Liefermengen: Teillieferungen sind zulässig. Unter- und
Überlängen ± 10% sind zulässig. Die Lieferung eines Kabels kann in verschiedenen
produktionstechnisch oder kommerziell bedingt Teillängen erfolgen. Bei Sonderaufträgen
sind branchenübliche Über bzw. Unterlängen vom Kunden zu akzeptieren.
- Lieferfrist: Die in der Auftragsbestätigung genannten
Termine und Fristen gelten nur annähernd. Für die Einhaltung von Fristen und Terminen
haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme einer Gewähr. Fixgeschäfte
müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Anzeige der Versandbereitschaft
ist der Lieferung gleichzusetzen.
- Höhere Gewalt oder Ereignisse, die uns die Lieferung oder
Leistung erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch nachträglich
eingetretene Materialschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, Personalmangel sowie
behördliche Anordnungen- berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten
eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag
zurückzutreten, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein. Der Kunde kann von uns die
Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist
liefern. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde zurücktreten.
- Falls wir für die Einhaltung einer Frist oder eines Termins
die Gewähr übernommen haben(vgl. Ziff. 2) und kein Fall eines der höheren Gewalt
gleichgestellten Ereignisses (vgl. Ziffer. 3) vorliegt, so muß uns der Kunde schriftlich
eine angemessene Nachfrist setzen. Erfüllen wir auch innerhalb der Nachfrist nicht und
erwächst dem Kunden durch Überschreitung der Nachfrist ein Schaden, der auf grobe
Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist, so ist er unter Ausschluß weiterer
Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen, höchstens aber bis zum
Auftragswert desjenigen Teiles unserer Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig benutzt werden konnte. Der Kunde kann nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist
statt dessen auch vom Vertrag zurücktreten, ohne Anspruch auf Schadensersatz geltend
machen zu können, sofern er dies bei Setzung der Nachfrist angekündigt hatte.
IV Versand
Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers oder Lieferwerks geht die Gefahr, auch bei
Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn der
Liefergegenstand in einzelnen Teilen geliefert wird; dasselbe gilt, wenn statt dessen die
Versandbereitschaft gemeldet wird, mit diesem Zeitpunkt. Tragen wir ausnahmsweise die
Gefahr während des Transports, so haften wir nur insoweit, als uns gegenüber der
Frachtführer oder die sonst mit dem Transport betraute Person haftet. Die Auswahl der
Transportart, des Versandweges und der Verpackung erfolgt nach unseren
Zweckmäßigkeitserwägungen. Eine Versicherung gegen Transport- und andere Schäden wird
nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden abgeschlossen.
V Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Ausstellungsdatum rein
netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen werden 2 % Skonto gewährt.
- Zahlungen werden immer auf die älteste Rechnung
angerechnet. Wechsel werden nicht angenommen.
- Gerät der Kund in Zahlungsverzug, betragen die
Verzugszinsen 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz. Einen Vertragsabschluß können wir von
Vorauskasse abhängig machen. Geschieht dies nicht, kann lediglich bei Teillieferungen
Abrechnung d3e3s gelieferten Teils der Ware erfolgen und dann bei Ausbleiben der Zahlung
Vorauskasse bzw. Sofortzahlung vor weiterer Lieferung verlangt werden. Gesetzliche
Verzugsfolgen werden von diesen Regellungen nicht berührt.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist
ausgeschlossen, auch, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit er dadurch
nicht unangemessen benachteiligt würde.
VI Gewährleistung
- Es wird nur die Ware geliefert, die dem jeweiligen Stand der
technischen Entwicklung entspricht. Soweit Normen (DIN) oder andere Vorschriften.
Konstruktionsänderungen infolge technischer Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Die
Durchmesser- und Gewichtsangaben unterliegen den branchenüblichen Schwankungen.
- Rügen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich,
spätestens aber binnen 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der
Lieferschein- und Rechnungsnummer anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
- Bei berechtigter und fristgemäßer Beanstandung bessern wir
nach oder liefern frachtfrei mangelfreie Ware. Schlagen diese Bemühungen fehl, kann der
Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzungen der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche
Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel,
chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse ohne unser Verschulden
entstehen.
- Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den
vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden.
Anwendungsvorschläge werden nach bestem Wissen gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und
befreien den Kunden nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus
Ihnen eine Haftung für Schäden oder Nachteile hergeleitet werden. Wird eine
Neukonstruktion erstellt, können wir für den Fall, daß sich herausstellt, daß die
ausschließlich theoretisch erarbeitete Lösung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen
Aufwendungen realisiert werden kann, vom Vertrag zurücktreten.
- Warenrücknahme erfolgt "frei Haus" nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung unter Anrechnung von Bearbeitungkosten
- Sollte der Kunde Mängel (z.B. Produktionsschäden) an die
von uns gelieferte Ware feststellen, werden die von Ihm erbrachte Ansprüche an dritte
(Lieferant / Hersteller) weitergeleitet.
VII Sicherungsrechte
- Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller, auch der künftigen Forderungen unser
Eigentum (Vorbehaltsware), auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete
Warenlieferungen geleistet werden.
- Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch
Vermischung oder Verbindung (§ 947, 948 BGB), so wird bereits jetzt vereinbart, daß
unser Eigentum an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des
vorbezeichneten Werts der Vorbehaltsware auf uns übergeht. Die aus der Verarbeitung oder
durch die Vermischung entstandenen Sachen sind ebenfalls Vorbehaltsware im Sinne dieser
Bedingungen.
- Der Kunde verwahrt diese Güter unentgeltlich für uns. Er
darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder bearbeiten
bzw. verarbeiten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem
Kunden nicht gestattet. Wird die Ware vom Kunden veräußerten oder zur Erfüllung eines
Werk- oder Werkliefervertrages verwendet, oder sonst an Dritte abgegeben, so gelten die
Ansprüche des Kunden gegenüber den Dritten mit Abschluß dieses Vertrages in Höhe
unserer Forderung gegen den Kunden als an uns abgetreten, wird die Vorbehaltsware nach
Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Ware
veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteil an der
veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand.
- Der Kunde ist zur Einziehung der uns abgetretenen
Forderungen bis auf Widerruf (vgl. unter Ziff. 6) VERECHTIGT: Dergestalt eingezogene
Beträge sind umgehend ans uns abzuführen. Der Kunde übernimmt lediglich die
Treuhänderische Verwaltung dieser Gelder bis zur Weiterleitung an uns.
- Wird unsere Restforderung nach V. dieser Bedingungen fällig
und verstößt der Kunde gegen die ihm sonst obliegenden Verpflichtungen, so sind wir
berechtigt:
-die Ermächtigung zur Veräußerung oder
Bearbeitung bzw. Verarbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der
uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen, -die Herausgabe der Vorbehaltsware zu
verlangen, ohne daß dem Kunden gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht
zusteht, und ohne daß wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten, -die Drittschuldner von
der Abtretung zu unterrichten, und ist der Kunde verpflichtet,
-die Vorbehaltsware unverzüglich
auszusondern, sie als solche zu kennzeichnen und sich jeder weiteren Verfügung über sie
zu enthalten,
-sie auf Verlangen sofort an uns zum Zwecke
freihändiger Verwertung durch Verkauf oder Versteigerung ohne vorherige Fristsetzung
herauszugeben; der Erlös abzüglich der Kosten wird dem Kunden höchstens bis zur Höhe
des Lieferpreises auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben.
Der Kunde verpflichtet sich, die zur
Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen, und die hierzu
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Von der Pfändung oder einer anderen
Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Ansprüche hat uns der
Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.
VIII Erfüllungsort und Gerichtsstand
Sind für beide Teilen ist
Ludwigshafen.
XI Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll insoweit eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten
kommt, was die Parteien gewallt haben, oder hätten sie den Punkt bedacht, gewollt haben
würden.
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